Das Bau- und Architektenrecht gehört zu einer der Kompetenzen unserer Kanzlei.
Wir beraten private Unternehmen der Bauwirtschaft und Architekten ebenso wie private Bauherren.
Folgende Leistungen können wir Ihnen anbieten:
- baubegleitende Rechtsberatung von der Planungsphase bis zum Ende der Gewährleistungszeit,
- Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge,
- Architekten- und Ingenieurverträge,
- Gewährleistung,
- Sicherung und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen,
- selbständige Beweisverfahren,
- Honorarrecht der Architekten und Ingenieure.