Wir beraten und vertreten sie insbesondere in Fragen ärztlicher Haftung bei Behandlungsfehlern.
Medizinrecht umfasst aber auch alle Rechtsnormen, aus denen sich Ansprüche auf Gesundheitsleistungen d.h. medizinische Sach- und Dienstleistungen herleiten.
Auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber gesetzlichen und privaten Krankenversicherern sind wir Ihnen deshalb gern behilflich Dabei werden sich oftmals die Bereiche Medizin- und Sozialrecht überschneiden