Das Arbeitsrecht gehört zu den dynamischsten Rechtsgebieten und zeichnet sich durch ständige Neuregelungen des Gesetzgebers aus. Jüngstes Beispiel ist das Mindestlohngesetz vom 11.08.2014.
Kompetente Beratung von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern setzt entsprechende Spezialisierung voraus. Diesem Anspruch werden wir gerecht.
Zu unserem arbeitsrechtlichen Profil gehören insbesondere die rechtliche Vertretung im Kündigungsschutzverfahren und die Gestaltung und Optimierung von Arbeitsverträgen unter Berücksichtigung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Überprüfung von Kündigungen bestimmt im Wesentlichen die arbeitsgerichtliche Praxis.
Folgende Problembereiche sind zu prüfen:
- Formerfordernisse
- Angabe von Gründen
- Kündigung durch einen Vertreter
- Ort und Zeit der Kündigung
- Zugang der Kündigungserklärung
- Kündigung vor Dienstantritt
- Rücknahme der Kündigung
- Bedingungen
- Unwirksamkeitsgründe
- Abmahnung und verhaltensbedingte Kündigung
- personenbedingte Kündigung
- betriebsbedingte Kündigung
- Abfindung