Das Familienrecht regelt hauptsächlich die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten und Lebenspartnern sowie Eltern und Kindern.
Wirklich zur Kenntnis genommen werden diese Vorschriften im Allgemeinen erst dann, wenn diese Rechtsverhältnisse gestört sind, d.h. wenn z.B. eine Trennung ansteht oder erfolgt ist. Erst dann merken die Beteiligten, dass sich aus der Ehe Verpflichtungen und Ansprüche ergeben, die rechtlich durchsetzbar sind.
Diese Kenntnis erfolgt somit zu Zeiten, die teilweise wirtschaftlich schwierig, fast immer aber äußerst emotionsgeladen sind. Es ist dann wichtig, sich möglichst schnell , umfassend und kompetent über die Rechtslage im konkreten Fall beraten zu lassen.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Familienrecht und die durch den Fachanwaltstitel dokumentierten vertieften Fachkenntnisse sind wir in der Lage Sie in allen mit Trennung und Scheidung zusammenhängenden Fragen wie:
- Unterhalt
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Verteilung der Haushaltsgegenstände
- Zugewinnausgleich
- Auseinandersetzung der Miteigentümergemeinschaft am Familienheim
- Versorgungsausgleich (Ausgleich der während der Ehe erworbenen Anwartschaften auf Altersversorgung)
umfassend zu beraten und zu vertreten.
Vor der Eheschließung beraten wie Sie gern über die sich daraus ergebenden Konsequenzen und die rechtlichen Möglichkeiten diese im Rahmen eines vorsorgenden Ehevertrages zu regeln.
Aber auch in allen anderen Bereichen des Familienrechts wie
- dem Betreuungsrecht
- dem Abstammungsrecht
stehen wir Ihnen jederzeit mit Fachkompetenz und Engagement zur Seite.