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Privates Baurecht

 
Das Bau- und Architektenrecht gehört zu einer der Kompetenzen unserer Kanzlei.

Wir beraten private Unternehmen der Bauwirtschaft und Architekten ebenso wie private Bauherren.

Folgende Leistungen können wir Ihnen anbieten:

  • baubegleitende Rechtsberatung von der Planungsphase bis zum Ende der Gewährleistungszeit,
  • Generalunternehmer- und Generalübernehmerverträge,
  • Architekten- und Ingenieurverträge,
  • Gewährleistung,
  • Sicherung und Durchsetzung von Vergütungsansprüchen,
  • selbständige Beweisverfahren,
  • Honorarrecht der Architekten und Ingenieure.