Durch das Sozialrecht und dem darin enthaltenen System von Sozialleistungen verwirklicht der Staat seine Aufgabe als Sozialstaat d.h. er schafft die Rahmenbedingungen, die erforderlich sind, um die vom Staat gewährten Freiheitsrechte auch nutzen zu können.
Im Wesentlichen geht es um Leistungen
- der gesetzlichen Krankenversicherung
- der gesetzlichen Pflegeversicherung
- der Rentenversicherung
- der Unfallversicherung
- bei Berufskrankheit
- bei Behinderung
- zur Hilfe zum Lebensunterhalt
in all diesen Bereichen werden Sie von uns sowohl im Verwaltungsverfahren bei Beantragung der Leistungen als auch nach Bescheidung von Anträgen im Rechtsbehelfsverfahren kompetent beraten und vertreten.