Zielsetzung unserer Arbeit in diesem Bereich ist die Durchsetzung Ihrer Ansprüche in möglichst kurzer Zeit.
Im Regelfall ist eine einmalige Besprechung in der Kanzlei ausreichend, um die notwendigen Informationen zu erhalten. Wir sind dabei ständig bemüht, noch am Unfalltag mit der Versicherung des beteiligten Unfallgegners Kontakt aufzunehmen und können Ihnen bei Bedarf auch kompetente Sachverständige benennen, die Ihr beschädigtes Fahrzeug begutachten.
Folgende Aspekte sind von Interesse:
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Die Kosten des Verkehrsanwalts zahlt die Versicherung Ihres Unfallgegners.
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Sie sind berechtigt, einen Sachverständigen Ihrer Wahl einzuschalten. Auch diese Kosten übernimmt die Versicherung des Unfallgegners, es sei denn, es handelt sich um einen Bagatellschaden.
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Während der Reparatur Ihres Fahrzeugs in der von Ihnen gewählten Fachwerkstatt können Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen oder eine pauschale Nutzungsausfallentschädigung erhalten.
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Sie haben ein Wahlrecht, ob Sie die Durchführung der Reparatur überhaupt vornehmen lassen, oder Ihren Schaden fiktiv berechnen.
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Bis zu einer Grenze von 130 % der Wiederbeschaffungskosten eines gleichwertigen Fahrzeugs dürfen Sie eine Reparatur ausführen lassen, soweit Sie Ihr Fahrzeug weiter nutzen wollen.
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Letztlich bearbeiten wir für Sie das Ordnungswidrigkeitenrecht im Straßenverkehr und unterrichten Sie über Bußgeld- und Verwarnungsgeldkatalog, Fahrverbot, Fahrtenbuch, Verkehrszentralregister und Punktesystem, Nachschulungen, Geschwindigkeitsmessungen, Rotlichtüberwachungen und Abstandsmessungen.